10. 06.2014 Internet im DRK und rechtliche Grundlagen - bitte beachten !
Internet und Soziale Medien spielen in der Öffentlichkeitsarbeit des DRK eine immer größere Rolle. Wir achten auf Professionalität im Erscheinungsbild und in der Beachtung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass es gesetzliche Anforderungen an die Erstellung eines Impressums auf den Internetseiten gibt, die von den Betreibern der Internetseiten unbedingt zu beachten sind.
Es ist festzustellen, dass auf zahlreichen Internetseiten des DRK im Saarland bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen, z.B. die Benennung der Verantwortlichkeit für die Webseite, der steuerlichen Grundlagen und der Vereinsregisternummer.
Die gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht ist seit dem 1.3.2007 im § 5 TMG (Telemediengesetz) bzw. im § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.
Anbei erhalten Sie den Gesetzeswortlaut des § 5 TMG und den Gesetzeswortlaut des § 55 RStV, ebenso eine Musterseite „Impressum“ für Ihre DRK-Webseite.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Impressumseite zeitnah zu überprüfen und an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Der Gesetzeswortlaut des § 55 RStV
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
(3) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 9 a entsprechend.
1. Der Gesetzeswortlaut des § 5 TMG
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Weitere rechtliche Grundlagen, die bei einer Webseite zu beachten sind
Alle Veröffentlichungen unterliegen dem Urheberrecht |
Jegliches geistige Eigentum ist geschützt, dies gilt natürlich auch im Internet
Übernehmen Sie einfach Bilder, Texte, Einträge oder Daten von anderen, so machen Sie sich strafbar. Veröffentlichen Sie deshalb einen Vermerk auf Ihrer Website, dass Sie zum Einlenken bereit sind, falls Sie gegen einen Urheberschutz verstoßen.
Es ist durchaus angebracht, diese Information auf der Impressumsseite anzubringen, da diese von allen Seiten erreicht werden kann und im Falle eines Verstoßes der Kläger noch vor der Kontaktaufnahme ihre Kooperationsbereitschaft erkennt. Ansonsten drohen Ihnen kostspielige Abmahnungen, sowie Anwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro.
Bilder und Fotos, die Sie durch Kauf einer CD erworben haben sind in der Regel frei nutzbar, doch kann es auch hier Ausnahmen geben. Gerne wird zwischen kommerziellen Anwendungen und privaten unterschieden. Achten Sie also darauf, ob Ihnen der Kauf der CD auch die nötigen Lizenzen rechtlich überschreibt.
Komplette Linksammlungen fallen ebenfalls unter den Urheberschutz, wie im § 87 b I l UrhG deutlich wird. Das Kopieren von Linksammlungen ist daher nicht zulässig. Treten Sie mit dem Besitzer der jeweiligen Sammlung in Verbindung, und versuchen Sie eine Einigung zu erzielen, oder besser noch: Stellen Sie Ihre eigene Sammlung auf.
Veröffentlichen Sie einen Haftungsausschluss/ Disclaimer
Die Informationen, Daten oder Bilder, die Sie auf Ihrer Homepage bereitstellen, werden vom Gesetzgeber als Inhalte gewertet, die Sie sich zu Eigen machen. Das kann auch gelten, wenn Sie Ihre Seite mit anderen verlinken. Sie machen sich also auch die Inhalte und Gestaltungsarten anderer Seiten zu Eigen, insofern Sie Ihren Usern den direkten Zugang zu diesen per Hyperlink ermöglichen. Die Rechtslage ist hier strittig. Wer also sicher gehen möchte, sollte eine Linkssetzung nicht nur als bloßes "Türöffnen" begreifen. Die durch den Link zugänglich gemachten Informationen haben auch Sie mit zu verantworten. Es wird nicht von Ihnen verlangt, dass Sie den Link täglich auf Korrektheit überprüfen, wohl aber, dass Sie diesen schnellstmöglich entfernen, wenn es zu einer Gesetzeswidrigkeit kommt.
Programmieren Sie Ihre Links so, dass sich automatisch ein neues Fenster öffnet - im Ernstfall wird das vom Gericht in der Regel als klar ersichtliches Verlassen ihrer Seite gewertet. Sonst machen Sie sich diese Inhalte nach Auffassung einiger Gerichte zu Eigen, verletzen damit den Urheberschutz oder haften für den Inhalt.
Die einfache Distanzierung von den verlinkten Seiten ist nicht nur paradox, sondern auch rechtlich umstritten. Schließlich wirkt es zunächst widersprüchlich, wenn Sie eine Seite empfehlen und gleichzeitig von dieser Abstand nehmen.
Rechtlich umstritten ist diese Methode, weil dadurch jede offensichtlich kriminelle Seite straffrei verlinkt werden könnte. Wird eine Person auf einer Ihrer gelinkten Seiten beleidigt, so reicht eine bloße Distanzierung von diesen Aussagen, beziehungsweise dieser Seite nicht aus (Urteil des LG Hamburg v. 12. Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98)). Gleiches gilt für jegliche Art illegaler Inhalte.
Sie haften nur dann nicht für andere Homepages, wenn Sie nachweislich weder Inhalt noch Gestaltung beeinflussen können und zu der Zeit, als Sie den Link anbrachten, keine Straftatbestände erkennbar waren. Sobald Sie Kenntnis von einer Rechtswidrigkeit genommen haben, sollten Sie diesen Link entfernen.
Erteilen Sie Ratschläge, so beachten Sie, dass man Sie dafür verantwortlich machen kann. Dies gilt auch für Koch-, Freizeit- oder Gesundheitstipps. Notieren Sie, dass Sie keine Garantie für Korrektheit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen übernehmen - ein geeigneter Platz ist auch bei diesem Aspekt das Impressum.
Beachten Sie den Kinder- und Jugendschutz! Ermöglichen Sie Kindern oder Jugendlichen den Zugang zu Pornografie, so machen Sie sich strafbar nach dem §184 Abs2 Nr.1 StGB. Für pornografische Darstellungen in Bild- oder Schriftform gelten besondere Zugangsbedingungen, die Sie einhalten müssen.
Achten Sie darauf, wenn Sie Stellung zu politischen Themen nehmen, dass diese im Rahmen der Gesetzgebung bleiben. Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung oder der Aufstachelung zum Rassenhass erfüllen, werden strafrechtlich verfolgt. Schreiben Sie über andere Personen, so wahren Sie einen guten Ton, um nicht wegen Verleumdung oder Beleidigung eine Anzeige zu riskieren. Sie dürfen grundsätzlich natürlich nur legale Daten auf ihrer Homepage bereitstellen.
Prinzipiell dürfen Sie zu jeder Seite einen Link auf ihrer Homepage bereitstellen. Sie müssen nicht vorher den Betreiber um Erlaubnis fragen, denn das bloße Setzen eines Hyperlinks verletzt noch nicht das Vervielfältigungsrecht an einem Werk (UrhG §16 Abs.1). Doch entgegengesetzt reicht eine kurze Email aus, um Ihnen dieses Recht zu entziehen. Möchte ein anderer nicht von Ihrer Seite erreichbar sein und teilt Ihnen dies schriftlich mit, so sollten Sie schnellst möglich diesen Link entfernen. Der Gesetzgeber geht zunächst von einer stillschweigenden Erlaubnis aus, wird diese jedoch förmlich entzogen, so anerkennt dies das Gericht.
Weitergehende Informationen erhalten Sie von dem Datenschutzbeauftragten Ihrer DRK Gliederung.
Weitere Informationen im Netz:
lv-saarland.drk.de/bildungsboerse/dokumente/soziale-medien-und-internet.html