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09.07.2015: DRK warnt vor Verzögerung bei lebensrettenden Einsätzen

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Landesverband Saarland weist auf das Problem hin, dass es immer wieder Autofahrer gibt, die viel zu spät oder überhaupt nicht eine Rettungsgasse für die Kranken- und Rettungswagen bilden. Damit, so das DKR, gehen wertvolle Minuten verloren um die notwendigen Rettungsmittel an den Unfallort zu bringen und dem rechtzeitig Verletzten zu helfen.

Den Helfern in den Rettungs- und Krankenwagen und den Verletzten helfen erreicht man in dem man eine Rettungsgasse bildet. Dennoch kann man beobachten, dass das Freiräumen einer Gasse oftmals zahlreiche Verkehrsteilnehmer komplett überfordert. Wertvolle lebensrettende Minuten gehen dabei verloren. Deshalb appelliert das DRK an die Autofahrer, gerade in der Urlaubszeit in der das Verkehrsaufkommen sehr hoch ist, aber auch während den restlichen Tagen, sofort auf Blaulicht und Martinshorn in Ruhe zu reagieren und eine Rettungsgasse zu bilden. Das DRK weist auch darauf hin, dass die meisten Autofahrer nicht wissen, dass in einem Stau auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse quasi vorsorglich gebildet werden muss - unabhängig davon, ob es einen Unfall gab. Ist der Verkehr erst einmal zum Stillstand gekommen, haben die meisten Autofahrer noch mehr Probleme eine Rettungsasse zu bilden.

Warum fahren die Rettungskräfte nicht über den Standstreifen?

Bei Stau‘s auf Autobahnen ist immer wieder festzustellen, dass auf dem Standstreifen immer wieder LKW’s oder PKW’s liegen geblieben sind, da sie aus irgendwelchen Gründen, sei es aufgrund eines Motorschadens oder aufgrund eines leeren Benzintankes, ihr Fahrzeug nicht weiter bewegen können. An solchen Pannenfahrzeugen kommen die Rettungskräfte nicht vorbei.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Bei zweispurigen Autobahnen fahren die Fahrzeuge auf dem linken Streifen so weit nach links wie es geht. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren ganz nach rechts. Auch auf den Standstreifen. Der Platz der nun in der Mitte bleibt, reicht aus um auch den größten Fahrzeugen der Rettungsorganisationen die Zufahrt zum Einsatzort zu ermöglichen.

Bei Autobahnen mit drei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken  Spur ganz nach links und die Fahrzeuge der anderen beiden Spuren nach rechts.

Seit 2012 ist Rettungsgasse verpflichtend

Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wichtig ist, dass dieser Grundsatz auch gilt, wenn keine Unfallstelle zu erkennen ist. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen alle Fahrzeuge beginnen, den Weg für Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei freizumachen und ihn dann frei zu halten.

Der Begriff der Rettungsgasse stammt bereits aus den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen Ländern eingeführt wurde. Aktuell (2012) ist sie in Deutschland, Tschechien, Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien auf freiwilliger Basis zu bilden. In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

9. Juli 2015 07:20 Uhr. Alter: 10 Jahre